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Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU

Öffentliche Tarife für grenzüberschreitende Paketzustelldienste

Eines der Ziele der Verordnung über grenzüberschreitende Paketzustelldienste ist die Verbesserung der Preistransparenz. Gemäß der Verordnung müssen Anbieter mit 50 oder mehr Arbeitskräften sowie Anbieter, die in mehr als einem EU-Land niedergelassen sind, ihrer jeweiligen nationalen Regulierungsbehörde für bis zu 15 grundlegende Paketzustelldienste Preise für die Zustellung im Inland und die grenzüberschreitende Zustellung übermitteln (in bestimmten Fällen können die nationalen Regulierungsbehörden einen Schwellenwert von 25 Arbeitskräften angewandt haben, um bestimmten Bedingungen in ihrem Land Rechnung zu tragen). Die Kommission veröffentlicht diese Preise hier. Die Preisinformationen werden jedes Jahr am 31. März aktualisiert.

Die Tarife sind die Preise für die Öffentlichkeit, die ein Kunde für die Zustellung einer Einzelsendung im Inland oder in ein anderes EU-Land zu zahlen hat. Diese können der Webseite des Anbieters sowie öffentlichen Tariflisten des Anbieters entnommen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem von einem Anbieter für einen Paketzustelldienst angegebenen Preis bestimmte Bedingungen und Beschränkungen verbunden sein können. Oftmals unterscheiden sich die Merkmale eines bestimmten Paketzustelldienstes von Anbieter zu Anbieter.

Die veröffentlichten Preise gelten ab dem 1. Januar und enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie werden in der Landeswährung und in Euro angegeben. Für die Umrechnung in Euro wird der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank zum Stichtag 31. März verwendet.

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